Prävention Kindesentzug und Kindesentführung. Erkennen und verhindern.
Die Prävention bei Kindesentzug ist ein wichtiger Schritt um eine Kindesentführung frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Die Gefahr eines internationalen Kindesentzug ist grundsätzlich ernst zu nehmen so dass ein frühzeitiges handeln oder eingreifen möglich ist. Dies gilt besonders, wenn sich ein internationaler Kindesentzug oder eine internationale Kindesentführung außerhalb eines Vertragsstaates des Haager Abkommen abzeichnet. Hierbei sind, wie an anderer Stelle beschrieben, die rechtlichen Möglichkeiten einer Kindesrückführung sehr begrenzt.
Bessere Chancen auf eine internationale Kindesrückführung ergeben sich bei einer Kindesentführung ins Ausland, welches dem Haager Abkommen beigetreten ist. Eine Kindesrückführung oder ein Rückführungsverfahren kann unter Umständen sehr viel Zeitaufwand und einen hohen finanziellen Aufwand mit sich führen, ganz abzusehen von der gesundheitlichen und seelischen Belastung für den von der internationalen Kindesentführung betroffenen Elternteil. Hierbei darf natürlich nicht die Belastung des entzogenen Kindes außer Acht gelassen werden, welche sehr oft eine soziale Verschlechterung mit sich führt.
Vor einer Kindesentführung wird die Absicht derer häufig durch einen Elternteil unterschwellig angedeutet oder gar ausdrücklich erklärt oder sogar damit gedroht. Erhärten sich die Anzeichen für einen internationalen Kindesentzug oder eine Kindesentführung ins Ausland beachten bitte nachfolgende Punkte zur Prävention.
- Pässe und Geburtsurkunden der Kinder an einem sicheren Ort deponieren.
- Einer Eintragung in den Pass des verdächtigen Elternteils widersprechen.
- Darauf achten, ob das Kind plötzlich nicht verhältnismäßige Impfungen erhält oder erhalten soll.
- Reisebüros in der Nähe, oder “Stammreisebüro” mit der Bitte um entsprechende Meldung informieren.
- Beantragung des Sorgerechts zumindest des Aufenthaltsbestimmungsrecht beim zuständigen Familiengericht.
- Registrierung der Kinder bei den Grenzbehörden beantragen, um die Ausreise zu verhindern. Hierzu müssen sie jedoch über das gerichtlich zugesprochene Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügen. Dieser Beschluss sollte ausdrücklich die Bitte der Registrierung der Kinder bei den Grenzbehörden enthalten. Siehe auch “Grenzsperre”.
- Kindergarten und Schulen über die Situation informieren und um erhöhte Aufmerksamkeit bitten. darauf hinweisen, dass das Kind nur von ihnen persönlich oder durch bevollmächtigte abgeholt werden darf.
- Die Botschaft des Heimatlandes des drohenden Elternteils informieren, mit der Bitte, den Kindern keine Pässe auszustellen.
- Da immer wieder Kindesentführungen während der Ausübung des Besuchsrechts vollzogen werden, kann beim zuständigen Familiengericht, bei begründetem Verdacht ein “eingeschränktes“ oder begleitetes Besuchsrecht beantragt werden.
DAS INPOL-VERZEICHNIS
Das Inpol-Verzeichnis ist ein Fahndungscomputer der Bundespolizei. Hier können auf richterliche Anordnung hin, Daten von Kindern aufgenommen werden, die von Kindesentführung ins Ausland bedroht sind. Siehe auch “Grenzsperre”.
Für die Ausschreibung gibt es 3 Möglichkeiten:
- Die geschützte Ausschreibung, bei der nur die Bundespolizei (ehemals Grenzschutz) Zugriff auf die Daten hat und in die auch die Daten des mutmaßlichen Täters aufgenommen werden können,
- Die offene Ausschreibung, bei der darüber hinaus auch die bundesdeutsche Polizei Zugriff hat und in die nur die Daten des Kindes aufgenommen werden und
- Offene Ausschreibung in Verbindung mit dem Schengen Informationssystem (SIS), bei dem alle Grenzschutzbehörden der Schengenstaaten Zugriff haben. Auch hier werden zunächst nur die Daten des Kindes aufgenommen.
Ausführliche Informationen zur Grenzsperre erhalten sie …hier…
Ansprechpartner:
- · Bundespolizeidirektion Potsdam
- · Heinrich-Mann-Allee 10
- · 14473 Potsdam
- · Tel.:0331 97997–0
· Internet:www.bundespolizei.de
Ich hab da mal eine Frage,meine Tochter ist heute abgehauen. Nun haben wir mit der Polizei rausbekommen das sie bei ihrer Oma ist (die uns aber nicht bescheid gegeben hat, das sie da ist)
Unter was fällt dasu und hätte sie nicht eine Mitteilunspflicht. Sorgerecht, sowie das Aufenthaltsbestimmungstecht hab ich alleine.
Antwort wäre nett
Wie alt ist denn Ihre Tochter?
Ich mache jetzt mit und habe mir endlich einen RSS Reader runtergeladen. Wo finde ich den nun die URL zum RSS Feed ?
http://www.kindesentzug24.com/feed
oder folge uns auf twitter @kindesentzug.
Ich bin gerade eben zufaellig auf den Blog gekommen. Gefaellt mir bis jetzt sehr.
vielen dank für diese informationen, auch wenn ees mich sehr bedrückt, ängstig. mein exmann äußerte mehrmals, mit unserer tochter, 8jahre, nach ghana reisen zu wollen. von unserer familienrichterin wird er kein urlaubsbesuchsrecht bekommen, illegal ausreisen, mit gefälschten papieren, halten die richterin und auch das jugendamt für unwahrscheinlich….ich bin jedoch überzeugt, daß es nicht so schwer sein würde, pässe, etc zu leihen oder herstellen zu lassen.
gibt es in österreich auch diese art der information? was kann ich tun? begleiteter besuchskontakt wurde abgelehnt, da man ja nicht jeden ausländischen vater eine kindesentführung unterstellen kann (meinte die richterin)kann ich mich hier in linz/ooe an jemanden bei der polizei wenden? ich werde weitersuchen im www, und auf eine antwort von ihnen hoffen
vielen dank für die infos!!!!
Hallo Magdalena,
wenn du dich in unserem Forum unter http://www.kindesentzug24.com/forum, kostenlos anmeldest, bekommst du sicherlich Hilfe zu deinem Problem.